(1) Alle Leistungen und Angebote von Loft Film erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Angebote von Loft Film. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Loft Film mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Loft Film ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Loft Film auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen
(3) Loft Film schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit Kaufleuten (HGB) sowie mit Freiberuflern.
(1) Gegenstand der von Loft Film geschlossenen Verträge mit ihren Kunden ist die Konzeptionierung und die Erstellung von Web- und Landeseiten. Zu diesem Zweck erbringt Loft Film konzeptionelle und Werkleistungen.
(2) Der Kunde teilt Loft Film seine gestalterischen Vorstellungen und Konzepte für die Website, insbesondere bzgl. der zu erreichenden Zielgruppe mit und gibt den Umfang, die Funktionalität und die Struktur der Website in einer Anforderungsspezifikation vor.
(3) Bei Bedarf wird der Kunde Loft Film durch die weitere Bereitstellung von Informationen über die vom Kunden gestellten Anforderungen an die Erbringung der Vertragsleistung unterstützen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Loft Film durch die Schaffung der zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre zu unterstützen.
(5) Der Kunde liefert auf Verlangen von Loft Film sämtliche Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Logos etc., die auf der Website eingebunden werden sollen.
(6) Loft Film wird den Kunden in Textform darauf hinweisen, wenn der Kunde einer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt und dies nach Auffassung von Loft Film Auswirkungen auf die Erbringung der Vertragsleistung haben kann. Loft Film wird dem Kunden eine angemessene Frist (mind. 5 Werktage) zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht einräumen. Dieser Hinweis muss die zu erbringenden Mitwirkungsleistung insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang inhaltlich und in technischer Hinsicht detailliert beschreiben; andernfalls gilt der Hinweis als nicht erteilt.
(7) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Loft Film aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(8) In Bezug auf die von Loft Film zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht Loft Film in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(9) Loft Film ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.
Loft Film und der Kunde benennen unmittelbar nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter, die zu allen Entscheidungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands befugt sind und ausschließlicher Ansprechpartner für Absprachen und Abstimmungen aller Art sind. Über Änderungen im Projektmanagement informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.
(1) Der Vertragsschluss zwischen Loft Film und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Loft Film eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Nach der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags durch Loft Film erfolgt jeweils eine Abnahme durch den Kunden.
(2) Erweisen sich die Arbeitsergebnisse aufgrund erheblicher Mängel als nicht abnahmefähig, ist Loft Film verpflichtet, erhebliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Die Abnahmeprüfung wird dann nach Mängelbeseitigung durch Loft Film wiederholt.
(3) In Bezug auf unerhebliche Mängel ist Loft Film nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
(4) Die bestellte Webseite gilt als abgenommen, wenn Loft Film dem Kunden die fertige Web- oder Landeseite vorgelegt und zur Abnahme aufgefordert hat und der Kunde sich nicht binnen 7 Werktagen gegenüber Loft Film erklärt (Abnahmefiktion).
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
(1) Die Preise, die von Loft Film angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung hat der Kunde Vorkasse zu leisten. Eine Loft Film erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(2) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Loft Film nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von Loft Film zur Verfügung gestellt.
(3) Loft Film stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Loft Film zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat Loft Film das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten „KickOff-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Loft Film beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Loft Film eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Loft Film vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Loft Film sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(1) Loft Film wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Loft Film ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Loft Film gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Loft Film unberührt.
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Loft Film zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(1) Loft Film überträgt dem Kunden mit dessen Abnahme und vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und für noch unbekannte Nutzungsarten ausschließliche, übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche und räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen gemäß diesem Vertrag erbrachten Leistungen (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“) im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Eine vorzeitige Rechtsübertragung ist ausgeschlossen. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst dabei das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte) sowie unbekannte Verwertungsarten.
(2) Das Recht, die Arbeitsergebnisse zu ändern, zu bearbeiten, weiter zu entwickeln, zu dekompilieren und zu übersetzen wird vorbehaltlich abweichender Regelung im Angebot nicht übertragen.
(3) Der Kunde erwirbt vorbehaltlich abweichender Regelung im jeweiligen Angebot keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes und ist nicht berechtigt, diesen weiterzuentwickeln.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) Loft Film haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Loft Film nur
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Loft Film nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Sofern Loft Film für die Landeseite/Webseite Texte für Impressum und Datenschutzerklärung zur Verfügung stellt, sind diese ausschließlich als Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich auf Rechtskonformität hin zu überprüfen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm an Loft Film übergebenes Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist und für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden kann. Es erfolgt insoweit keine gesonderte Überprüfung durch Loft Film.
(5) Loft Film haftet nicht für die Inhalte und die Rechtskonformität der für den Kunden erstellten Web- und Landeseiten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er gemäß § 5 TMG als Betreiber für sämtliche Inhalte der Webseite/Landeseite und deren Rechtskonformität verantwortlich ist.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Loft Film maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Loft Film. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Loft Film.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Loft Film und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 06.12.2022 © Vervielfältigung verboten